Die Teilnahmebedingungen sind bindend für alle Personen, die am Wettbewerb von GRIP teilnehmen möchten.
Am Wettbewerb von GRIP können alle Menschen teilnehmen, deren Wohnsitz sich in Deutschland befindet. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Es müssen sich mindestens zwei Menschen zu einem Team zusammenfinden, um eine Projektidee beim Wettbewerb einreichen zu können. Ein Team besteht aus einem Teamlead und weiteren Teammitgliedern. Ein Teamlead muss zwischen 18 und 27 Jahre alt sein, die weiteren Teammitglieder können zwischen 16 und 27 Jahre alt sein. Jede Person, die am Wettbewerb teilnimmt, kann nur einem Team angehören. Zur Einreichung einer Projektidee ist die Registrierung aller Teammitglieder auf der GRIP Plattform notwendig.
Der Ort, an dem die Projektidee umgesetzt wird, muss sich in Deutschland befinden. Das Formular muss vollständig ausgefüllt sein, um für den Wettbewerb zugelassen zu werden.
Es werden nur Projekte zum Wettbewerb zugelassen, die die Förderung von Umweltschutz im und durch den Sport zum Ziel haben. Soziale Komponenten sind erwünscht, wenn sie der Förderung von Umweltschutz im und durch Sport dienen.
Die Förderung des Kerngeschäfts von sich bewerbenden Teams und Organisationen ist ausgeschlossen. Die Umsetzungsgelder dürfen weder für Personalkosten zur Durchführung des Kerngeschäfts, zur Förderung von Sportangeboten oder für reine Materialanschaffungen eingesetzt werden.
Die Anschaffung von nachhaltigen Sportartikeln und -geräten ist nur dann zulässig, wenn sie in eine längerfristig wirkende Umweltaktion eingebettet sind und diese Umweltaktion finanziell (zu mindestens 50 Prozent) im Mittelpunkt der Projektidee steht.
Nach der Anmeldung auf der GRIP Plattform können Teams ihre Projektidee einreichen, indem sie unterschiedliche Fragen zu ihrer Projektidee beantworten. Neben Angaben zu dem Team, der Beschreibung der Projektidee ist auch die Aufschlüsselung der geplanten Kosten zur Umsetzung der Projektidee erfragt. Die geplanten Kosten müssen inhaltlich plausibel sein und sind nur in der Höhe von 1.000, 3.000 bzw. 5.000 Euro möglich.
Projekteinreichungen sind jederzeit möglich. Es gibt drei Bewerbungsphasen, an denen alle eingereichten Projektideen geprüft und Umsetzungsgelder vergeben werden:
Projekteinreichungen, die nach dem 15.09.2024 eingehen, bewerben sich automatisch für die darauffolgende Phase. Projekteinreichungen nach dem 11.11.2024 sind nicht mehr möglich.
Die eingereichten Projektideen werden von einer Jury, bestehend aus Personen der Naturfreundejugend Deutschlands, dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband und dem Bundesumweltministerium, ausgewählt. Jede Projektidee wird nach folgenden Kriterien bewertet:
Umwelt schützen: Welches Potential hat das Projekt, die Umwelt im und durch den Sport zu schützen? Da der Umweltschutz im Mittelpunkt steht, wird dieses Kriterium doppelt gewichtet.
Gemeinschaft stärken: Welches Potential hat das Projekt, Solidarität und lokale Vernetzung im und durch den Sport zu verstärken?
Teilhabe ermöglichen: Welches Potential hat das Projekt, Teilhabe und Eigenverantwortung junger Menschen im und durch den Sport zu fördern?
Strukturelle Veränderungen voranbringen: Welches Potential hat das Projekt, die Ursachen für nicht-nachhaltiges Verhalten im und durch den Sport zu beseitigen und Umweltschutz in Entscheidungsstrukturen und Herangehensweisen strukturell zu verankern?
Inhaltliche Plausibilität: Ist das Projekt in sich schlüssig und nachvollziehbar?
Eine Gruppe kann entsprechend ihrer Projektidee ein Umsetzungsgeld in der Höhe von 1.000, 3.000 oder 5.000 Euro gewinnen, das zwingend für die Umsetzung der Projektidee eingesetzt werden muss. Die Auszahlung des Umsetzungsgeldes erfolgt in zwei Tranchen. Zum Beginn der Umsetzung werden 80 Prozent des Geldes zur Verfügung gestellt. Nach Abgabe der Projektdokumentation werden die restlichen 20 Prozent des Geldes ausgezahlt. Das Umsetzungsgeld kann auf das Konto des Teamleads oder auf das Konto der gemeinnützigen Organisation, bei der das Team sich engagiert (zum Beispiel Sportverein, Hochschulsporteinrichtung oder Jugendverband), überwiesen wird. Jedes Team kann nur einmal ein Umsetzungsgeld gewinnen.
Jedes Team, das ein Umsetzungsgeld gewinnt, bekommt einen Coach zugeteilt. Die Coaches haben vielfältige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit und begleiten die Teams während der Umsetzung ihres Projektes. Über die Inhalte des Coachings sowie über Arbeits- und Kommunikationsweisen zwischen einem Team und dem Coach entscheiden sie gemeinsam. Die Austauschformate, die während einer Wettbewerbsrunde zwischen einem Team und dem Coach stattfinden, versuchen möglichst alle Teammitglieder wahrzunehmen.
Jeweils zum Ende einer Umsetzungsphase müssen die Teams, die ein Umsetzungsgeld erhalten haben, eine Projektdokumentation auf der GRIP Plattform einreichen.
Die GRIP Challenge Sport endet mit der Vergabe der Förderpreise. Alle Teams, die innerhalb einer Wettbewerbsrunde ihre Idee umsetzen konnten, können sich um einen Förderpreis bewerben. Es werden insgesamt fünf Förderpreise in der Höhe von 5.000 Euro vergeben. Das Geld muss zwingend für die Weiterentwicklung des umgesetzten Projektes verwendet werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Alle persönlichen Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich im Rahmen dieses Wettbewerbs zu organisatorischen und administrativen Zwecken sowie zur Kommunikation mit den Teilnehmenden und unter Berücksichtigung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Weitere Informationen können der Datenschutzerklärung entnommen werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden in einer Datenbank erfasst und sind für die Beurteilung durch die Jury einsehbar. Nach Abschluss bleiben die Informationen über die Projekte zugänglich und werden für die Bekanntmachung der Projekte bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.
Alle eingereichten Materialien müssen frei von Rechten Dritter sein. Sofern auf eingereichten Materialien andere urheberrechtlich geschützte Werke, sonstige schutzfähige Kennzeichen (z. B. nach dem Markenrecht oder sonstigen Gegenständen oder Personen) abgebildet sind, wird der*die Teilnehmer*in alle erforderlichen Rechte zur Nutzung der Werke im Rahmen des Wettbewerbs einholen. Dies umfasst auch, dass entsprechende Nutzungsrechte an GRIP eingeräumt werden. Mit dem Hochladen von Bildern versichert der*die Teilnehmer*in, dass er*sie zur Nutzung sämtlicher Verwertungsrechte der hochgeladenen Bilder befugt ist. Der*die Teilnehmer*in räumt GRIP mit der Teilnahme am Wettbewerb unentgeltlich die zeitlich uneingeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an dem eingesandten Projekt zum Zwecke der Nutzung im Rahmen des Wettbewerbs und der Berichterstattung und Präsentation über den Wettbewerb ein. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, das Recht, das Werk zu vervielfältigen und in den Print- und Onlinemedien des Wettbewerbs, der Naturfreundejugend und des Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverbands zu veröffentlichen und öffentlich zugänglich zu machen. Der*die Teilnehmer*in garantiert, dass die eingereichten Materialien nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine sonstigen Beanstandungen auslösen. Er*sie steht insbesondere dafür ein, dass die Materialien keine pornografischen, rassistischen, antisemitischen, sexistischen oder anderweitig diskriminierende oder illegalen Inhalte enthalten und auch keine Urheber- oder Markenrechte verletzen. Der*die Teilnehmer*in sichert zu, dass das eingereichte Projekt oder Werk und die Nutzung des Werkes im Rahmen des Wettbewerbs nicht gegen Rechte Dritter verstößt. Dies gilt insbesondere für Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz, Persönlichkeitsrechte wie das Recht am eigenen Bild, Rechte nach dem Datenschutzgesetz oder Rechte aus sonstigem geistigen Eigentum wie z. B. dem Markengesetz oder Designrecht. GRIP ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet.
GRIP behält sich nach eigenem Ermessen vor, Teilnehmer*innen vom Wettbewerb auszuschließen, wenn die Umsetzung der Projektidee nach unserer Auffassung gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Ein Ausschluss vom Wettbewerb kann auch erfolgen, wenn Teilnehmer*innen öffentlich rassistische, antisemitische, sexistische oder anderweitig diskriminierende Aussagen treffen oder wenn bekannt wird, dass die Teilnahmebedingungen nicht eingehalten wurden. Verliehene Preise können in diesem Fall auch rückwirkend aberkannt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme am Wettbewerb.
Die Plattform GRIP engagiert sich für Umwelt & Gemeinschaft und setzt sich zusammen aus der Naturfreundejugend Deutschlands und dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband.